Map Search

Finden Sie die für Sie
relevanten Angebote.

04.04.2018 | Aktuelles

Förderaufruf 2019 für den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP)

Förderung des Radverkehrs durch innovative Modellprojekte

Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert daher innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen. Ihre Projektideen für für den Förderaufruf 2019 können Sie bis zum 01. August 2018 einrteichen.

[[{"fid":"1542","view_mode":"full","attributes":{"alt":"Quelle: BMVI","title":"Quelle: BMVI","height":164,"width":218,"style":"width: 218px; height: 164px;","class":"file-full media-element","data-delta":"3"},"fields":{"format":"full","field_file_image_alt_text[und][0][value]":"Quelle: BMVI","field_file_image_title_text[und][0][value]":"Quelle: BMVI"},"type":"media","field_deltas":{"3":{"format":"full","field_file_image_alt_text[und][0][value]":"Quelle: BMVI","field_file_image_title_text[und][0][value]":"Quelle: BMVI"}},"link_text":null}]]

2019 sollen vorrangig Projekte zu folgenden Themenfeldern gefördert werden:

1. Förderschwerpunkt Verkehrssicherheit
Die Verkehrssicherheit wird häufig anhand der polizeilich erfassten Unfallzahlen bewertet, obwohl diese lediglich einen Teil des Problems widerspiegeln. Unberücksichtigt bleiben sowohl nicht erfasste Unfälle und Beinaheunfälle als auch das subjektive Sicherheitsempfinden – allesamt Faktoren, die auch das künftige Verkehrsverhalten und die Verkehrsmittelwahl beeinflussen können, wenn es darum geht, eine Verkehrsverlagerung vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad zu erreichen.

Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben mit den folgenden Inhalten:

  • Aufschluss über die Dunkelziffer und die Typisierung von polizeilich nicht erfassten Unfällen oder Beinaheunfällen,
  • weitere Erkenntnisse bei Unfällen zwischen Radfahrenden untereinander, zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugfahrenden oder zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden sowie Konzepte zur Vermeidung dieser Unfälle,
  • spezifische Erkenntnisse zum unterschiedlich wahrgenommenen Sicherheitsgefühl – so stellt das subjektive Sicherheitsgefühl von unterschiedlichen Typen Radfahrender, beispielsweise nach Alter und Geschlecht, einen wichtigen Aspekt in der Wahl der Führungsform der Radverkehrsinfrastruktur dar,
  • gezielte Einbeziehung unterschiedlicher Akteure wie Polizei oder Fahrschulen bei der Konfliktanalyse sowie bei der Konfliktbewältigung,
  • Entwicklung und/oder Untersuchung von Strategien zur Sensibilisierung für den Radverkehr einschließlich der Beachtung der Verkehrsregeln – zum Beispiel Fahrradstaffeln der Polizei,
  • Einbeziehung von Radfahrenden in die Entwicklung neuer Technologien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit,
  • Forcieren des Themas Radverkehrssicherheit in der Lehre, Erziehung und Bildung, Entwicklung und/oder Untersuchung einer fehlerverzeihenden Infrastruktur, auf der sich Nutzende sicher fühlen.

[[{"fid":"1541","view_mode":"default","attributes":{"height":195,"width":315,"style":"width: 315px; height: 195px;","class":"file-default media-element","data-delta":"4"},"fields":{"format":"default","field_file_image_alt_text[und][0][value]":false,"field_file_image_title_text[und][0][value]":false},"type":"media","field_deltas":{"4":{"format":"default","field_file_image_alt_text[und][0][value]":false,"field_file_image_title_text[und][0][value]":false}},"link_text":null}]]

2. Förderschwerpunkt Nutzerfreundlichkeit
Dieser Schwerpunkt betrachtet die Nutzerperspektive. In der Straßenverkehrsplanung sind viele, teils heterogene Belange zu berücksichtigen, so dass in engen Straßenräumen Infrastrukturelemente häufig auf das nötigste Maß beschränkt werden. Das führt dazu, dass die Infrastruktur zwar die Basisanforderungen erfüllt, jedoch weder nutzer“freundlich“ ist noch Begeisterung weckt. Aber gerade die Begeisterung motiviert Radfahrende dazu, die gemachten guten Erfahrungen zu wiederholen, und sie animiert Nicht-Radfahrende zum Ausprobieren. Insgesamt führt dies dazu, dass mehr Menschen Rad fahren.

Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben mit den folgenden Inhalten:

  • Entwicklung und/oder Untersuchung einer besonders fehlerverzeihenden Infrastruktur, auf der sich Nutzende sicher fühlen,
  • komfortable Einrichtungen, die das Radfahren beispielsweise an Knotenpunkten oder Steigungen attraktiver machen und das Interesse bei anderen Verkehrsteilnehmenden wecken,
  • gezielter Einsatz von Kommunikationsmaßnahmen zur Sichtbarmachung der Radverkehrsinfrastruktur. Denn häufig sind gute Radverkehrsinfrastrukturen zwar existent (z. B. auf parallel zur Hauptstraße verlaufenden Straßen), werden aber von Radfahrenden und insbesondere von potenziellen Radfahrenden nicht wahrgenommen,
  • Infrastrukturvorhaben, bei denen mit Hilfe von Gamification der Spaß am Fahrradfahren gefördert wird.

Die Förderschwerpunkte 2019 schließen die Förderung von innovativen Projektideen aus anderen Handlungsfeldern des NRVP oder im Zusammenhang mit anderen Wirkungszusammenhängen (z. B. Klima- und Umweltschutz) nicht aus.

[[{"fid":"1535","view_mode":"full","attributes":{"height":400,"width":300,"style":"width: 300px; height: 400px;","class":"file-full media-element","data-delta":"1"},"fields":{"format":"full","field_file_image_alt_text[und][0][value]":false,"field_file_image_title_text[und][0][value]":false},"type":"media","field_deltas":{"1":{"format":"full","field_file_image_alt_text[und][0][value]":false,"field_file_image_title_text[und][0][value]":false}},"link_text":null}]]
Allgemeine Hinweise
Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Ansätzen, hohem Erkenntnisgewinn sowie möglichst großem und realistischem Anwendungspotenzial. National und international bereits vorliegende Projekte, Erfahrungen und Erkenntnisse sowie der Stand der Forschung und der Stand der Technik sollen berücksichtigt werden. Das BMVI begrüßt insbesondere Projekte, an denen sich unterschiedliche Partner beteiligen und/oder die sich auf mehr als eine Region beziehen.
 

Welche Voraussetzung müssen die Projekte erfüllen?

Gefördert werden nicht investive Modellprojekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten oder nachhaltige Mobilität sichern und zugleich Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.


Wer kann einen Projektvorschlag einreichen?

Für die förderfähigen Projektkosten bewilligt das BMVI im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragsstellers kommen verschiedene Förderquoten und Förderhöchstbeträge in Betracht.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Bitte reichen Sie Ihre Projektidee über das elektronische Antragssystem easy-Online, foerderportal.bund.de/easyonline bis zum 1. August 2018 ein. Aus der Vorlage der Projektskizze folgt kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte beachten Sie, dass die Easy-Online-Sitzung nach 60 Minuten ohne Benutzeraktion aus Sicherheitsgründen automatisch beendet wird. Ihre Formulardaten werden dabei vom Server gelöscht.

Wurde Ihre Projektskizze als grundsätzlich förderwürdig ausgewählt, werden Sie in einer zweiten Stufe vom BMVI zur Abgabe eines förmlichen Projektantrags aufgefordert. Vor Antragsabgabe lädt Sie das BMVI zu einem Antragsworkshop ein, auf dem die zuwendungsrechtlichen Grundsätze für das Antragsverfahren erläutert werden und Sie weitere Hinweise erhalten.

Vorgesehen sind ein Projektstart im Jahr 2019 und eine Projektlaufzeit von maximal drei Kalenderjahren.

Eventuelle Fragen zum Projektaufruf senden Sie bitte per E-Mail an den Projektträger. Alle Fragen werden einschließlich der Antworten im Rückfragepool auf der Internetseite zum NRVP veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen zu diesem Förderaufruf sinden Sie hier.


Weitere Beiträge

15.04.2024 | Pressemitteilung

Vom Rhein bis an die Werre: Diese zwölf NRW-Kommunen machen den „Fußverkehrs-Check 2024“

Die zwölf ausgewählten Kommunen für den Fußverkehrs-Check NRW 2024 stehen fest. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung von 15. April 2024 zur Urkundenübergabe.

Weiterlesen

15.04.2024 | Aktuelles

Ist das Wetter noch normal?

Durch den Klimawandel verändert sich das Wetter in Deutschland. Ist das auch heute zu spüren? Finden Sie heraus, wie außergewöhnlich das aktuelle Wetter in Ihrer Region ist.

Weiterlesen

11.04.2024 | Good Practice

Digitalisierung von Bürgerbusvereinen: Überregionales Treffen in Lüdinghausen

Interessierte Vertreter*innen der Bürgerbusvereine aus NRW und Niedersachsen tauschten sich Ende Februar in Lüdinghausen zur Einführung von On-Demand-Lösungen aus.

Weiterlesen